Es gibt generell viele verschiedene Möglichkeiten einer Kostenübernahme. Allgemein ist eine Psychotherapie bei mir sowohl für Gesetzlichversicherte, Privatversicherte (inkl. Beihilfe und Freie Heilfürsorge) und Selbstzahler möglich. Genaueres lesen Sie bitte unten.

Psychotherapieanfragen vorzugsweise per Mail an anfrage@therapie-hh.de


Psychotherapie für Erwachsene

Gesetzliche Krankenversicherung

Da es sich bei meiner Psychotherapiepraxis um eine Privatpraxis handelt, ist die Abrechnung über Ihre gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich im Kostenerstattungsverfahren möglich. Für eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (Kassensitz), stehe ich noch auf der Warteliste. Die gesetzlichen Krankenkassen handhaben das Prozedere der Kostenerstattung unterschiedlich streng: Informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren. Wenn Ihre Krankenkasse zustimmt, klappt eine vollumfängliche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse in der Regel schnell und problemlos.

Private Krankenversicherung, Beihilfe und Freie Heilfürsorge

Für Privatversicherte, Beihilfe- und Freie Heilfürsorgeversicherte klappt eine Übernahme der Kosten in der Regel problemlos. Informieren Sie sich vor Ihrem Erstgespräch bitte bei Ihrer Versicherung über die Rahmenbedingungen. Je nach Ihrem Versicherungstarif gelten teilweise andere Konditionen. Lassen Sie sich erforderliche Dokumente bitte vorab zu schicken und bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.

Selbstzahler

Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst zahlen wollen (Vorteile z.B.: keine Antragszeit, keine Übermittlung einer Diagnose an Ihre Krankenkasse, keine Hürden bei anstehender Verbeamtung etc.), nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. Hier fallen viele bürokratische Schritte weg, sodass Sie direkt starten können.


Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Gesetzliche Krankenversicherung

Genau wie für die Psychotherapie für Erwachsene besitze ich die Approbation und einen offiziellen Eintrag im Arztregister. Für einen Kassensitz mit dem ich Psychotherapie für Kinder und Jugendliche direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann, stehe ich noch auf der Warteliste. Das bedeutet, dass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung bzw. der Versicherung Ihres Kindes nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich ist. Ihr Kind hat bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung einen Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Zustimmung einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren je nach Krankenkasse unterschiedlich streng. Informieren Sie sich daher am Besten direkt bei der Krankenkasse Ihres Kindes über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen die erfüllt sein müssen. Stimmt die Krankenkasse zu, würde die gesetzliche Krankenkasse Ihres Kindes Ihnen die Kosten nach § 13 Abs. 3 SGB V rückerstatten.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Hier klappt eine Kostenübernahme in der Regel ohne Probleme. Je nach Tarif Ihrer Versicherung bzw. der Ihres Kindes unterscheiden sich die Konditionen allerdings manchmal. Ich empfehle Ihnen daher, vor dem Erstgespräch, die Rahmenbedingungen Ihres Versicherungstarifs abzuklären und alle nötigen Formulare zum Erstgespräch mitzubringen.

Selbstzahler

Wenn Sie die Psychotherapie Ihres Kindes selbst zahlen wollen (Vorteile z.B. keine Antragszeit, keine Übermittlung einer Diagnose an die Krankenkasse), nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. Hier fallen viele bürokratische Schritte weg, sodass die Psychotherapie Ihres Kindes sofort starten kann.